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Gesamtschulen: Elternwille muss respektiert werden

Erneut liegt die Zahl der Anmel­dun­gen zu den bei­den Gesamt­schu­len sta­bil so hoch, dass zehn oder sogar elf Züge gebil­det wer­den könn­ten. So wur­de es nicht nur von der SPD-Frak­ti­on seit Jah­ren pro­gnos­ti­ziert. Die Plät­ze rei­chen aber nicht, Grund sind dafür Mehr­heits­be­schlüs­se im Rat. Dass jetzt die Eltern von fast sieb­zig Kin­dern nun an ande­ren Schul­for­men anmel­den müs­sen, wider­spricht der Ver­fas­sung des Lan­des NRW und den ein­schlä­gi­gen Schul­ge­set­zen. Als maß­geb­li­ches Kri­te­ri­um für die Anmel­dung zur Sekun­dar­stu­fe I ist dort der Eltern­wil­le genannt.

Die­ser nahe­zu zwan­zig Jah­re in unse­rer Stadt vor­han­de­ne unhalt­ba­re Zustand soll­te durch die Errich­tung einer zwei­ten Gesamt­schu­le und dem damit ver­bun­de­nen Ange­bot von zehn Zügen die­ser Schul­form begeg­net wer­den. Die 📰 Reduk­ti­on auf neun Züge kon­ter­ka­riert den aus­drück­li­chen Wil­len der Poli­tik, allen Kin­dern die gewünsch­te Schul­form anzu­bie­ten sowie die ver­fas­sungs­mä­ßi­gen und schul­recht­li­chen Vorgaben.

Wir fra­gen des­we­gen nach, wie vie­le Kin­der gleich­zei­tig an ande­ren Schu­len abge­wie­sen wur­den. Wie wird die Ver­wal­tung reagie­ren, wenn sich Eltern auf dem Kla­ge­weg Plät­ze an einer der Gesamt­schu­len sichern? Und was sagt die Bezirks­re­gie­rung dazu?