Erneut liegt die Zahl der Anmeldungen zu den beiden Gesamtschulen stabil so hoch, dass zehn oder sogar elf Züge gebildet werden könnten. So wurde es nicht nur von der SPD-Fraktion seit Jahren prognostiziert. Die Plätze reichen aber nicht, Grund sind dafür Mehrheitsbeschlüsse im Rat. Dass jetzt die Eltern von fast siebzig Kindern nun an anderen Schulformen anmelden müssen, widerspricht der Verfassung des Landes NRW und den einschlägigen Schulgesetzen. Als maßgebliches Kriterium für die Anmeldung zur Sekundarstufe I ist dort der Elternwille genannt.
Dieser nahezu zwanzig Jahre in unserer Stadt vorhandene unhaltbare Zustand sollte durch die Errichtung einer zweiten Gesamtschule und dem damit verbundenen Angebot von zehn Zügen dieser Schulform begegnet werden. Die 📰 Reduktion auf neun Züge konterkariert den ausdrücklichen Willen der Politik, allen Kindern die gewünschte Schulform anzubieten sowie die verfassungsmäßigen und schulrechtlichen Vorgaben.
Wir fragen deswegen nach, wie viele Kinder gleichzeitig an anderen Schulen abgewiesen wurden. Wie wird die Verwaltung reagieren, wenn sich Eltern auf dem Klageweg Plätze an einer der Gesamtschulen sichern? Und was sagt die Bezirksregierung dazu?