Die bundesweite Corona-Impfpflicht für Einrichtungen im Gesundheitswesen gilt ab dem 15. März 2022. Damit muss auch das im Seniorenzentrum Waldstadt Iserlohn beschäftigte Personal nachweisen, gegen COVID-19 geimpft zu sein. Welche Auswirkungen hat dies auf das SWI, wird es vonseiten des Märkischen Kreises behördliche Anweisungen zur Freistellung von ungeimpftem Personal geben? Und wie kann der Personalausfall kompensiert werden? Mit diesen und weiteren Fragen soll der Rat sich in seiner heutigen Sitzung beschäftigen.