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Straßenmusik – mehr Atmosphäre in der Innenstadt

Diana Naumann, Mitglied im Stadtmarketingbeirat

Stra­ßen­mu­sik bringt Atmo­sphä­re in die Innen­stadt, kann die Auf­ent­halts­qua­li­tät erhö­hen und das Ver­wei­len in der Fuß­gän­ger­zo­ne unter­stüt­zen – ganz gleich ob elek­tro­nisch ver­stärkt oder akus­tisch gespielt. Der Bür­ger­meis­ter als Ord­nungs­be­hör­de dif­fe­ren­ziert hier aller­dings zwi­schen akus­ti­scher und elek­tro­nisch ver­stärk­ter Musik. Das scheint in der Pra­xis nicht mehr zeit­ge­mäß zu sein.

Nach der­zei­ti­gem Stand müs­sen Stra­ßen­mu­si­ker, die mit Ver­stär­ker und Laut­spre­cher auf­tre­ten wol­len, dies beim Ord­nungs­amt bean­tra­gen. Die Regeln dafür sind nicht öffent­lich, son­dern müs­sen nach den Gestal­tungs­richt­li­ni­en für Son­der­nut­zun­gen in der Innen­stadt beim Bereich Sicher­heit und Ord­nung der Ver­wal­tung erfragt wer­den. Das ist für uns nicht akzep­ta­bel. Das Lan­des-Immis­si­ons­schutz­ge­setz (LImschG) legt fest, dass die Anfor­de­run­gen ver­öf­fent­licht wer­den müs­sen – und zwar in einer ganz bestimm­ten Form, einer ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung (OBVO). So sind die Regeln für alle öffent­lich zugäng­lich und nachvollziehbar.

Dass die gel­ten­den Regeln für Stra­ßen­mu­sik – akus­tisch oder elek­tro­nisch ver­stärkt – an zeit­li­che Begren­zung und Platz­wech­sel sowie die immis­si­ons­schutz­recht­li­chen Laut­stär­ke­be­gren­zun­gen durch­ge­setzt wer­den, ist abso­lut nach­voll­zieh­bar. Mit dem vor­lie­gen­den Antrag wol­len wir das The­ma im Stadt­mar­ke­ting-Bei­rat und im Haupt- und Per­so­nal­aus­schuss bespre­chen. Neue, moder­ne Regeln sol­len im Aus­tausch mit den Künstler:innen durch den Rat fest­ge­legt werden.