Straßenmusik bringt Atmosphäre in die Innenstadt, kann die Aufenthaltsqualität erhöhen und das Verweilen in der Fußgängerzone unterstützen – ganz gleich ob elektronisch verstärkt oder akustisch gespielt. Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde differenziert hier allerdings zwischen akustischer und elektronisch verstärkter Musik. Das scheint in der Praxis nicht mehr zeitgemäß zu sein.
Nach derzeitigem Stand müssen Straßenmusiker, die mit Verstärker und Lautsprecher auftreten wollen, dies beim Ordnungsamt beantragen. Die Regeln dafür sind nicht öffentlich, sondern müssen nach den Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen in der Innenstadt beim Bereich Sicherheit und Ordnung der Verwaltung erfragt werden. Das ist für uns nicht akzeptabel. Das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) legt fest, dass die Anforderungen veröffentlicht werden müssen – und zwar in einer ganz bestimmten Form, einer ordnungsbehördlichen Verordnung (OBVO). So sind die Regeln für alle öffentlich zugänglich und nachvollziehbar.
Dass die geltenden Regeln für Straßenmusik – akustisch oder elektronisch verstärkt – an zeitliche Begrenzung und Platzwechsel sowie die immissionsschutzrechtlichen Lautstärkebegrenzungen durchgesetzt werden, ist absolut nachvollziehbar. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir das Thema im Stadtmarketing-Beirat und im Haupt- und Personalausschuss besprechen. Neue, moderne Regeln sollen im Austausch mit den Künstler:innen durch den Rat festgelegt werden.