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Straßenbaubeiträge: Wie sicher sind Entlastungen?

Am 15. März 2022 haben die Land­tags­frak­tio­nen von CDU und FDP kurz vor der Land­tags­wahl pres­se­wirk­sam einen gemein­sa­men Sach­an­trag ein­ge­reicht, die Bürger:innen in NRW von der Zah­lung von Stra­ßen­bau­bei­trä­gen nach dem Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz (KAG) zu entlasten.

Die Lan­des­re­gie­rung wur­de dann am 24. März 2022 durch den Land­tag beauf­tragt, ein Kon­zept vor­zu­le­gen, die Stra­ßen­bau­bei­trä­ge auch im Gesetz abzu­schaf­fen. Ein Gesetz­ent­wurf liegt zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht vor. Wir haben aus ande­ren Kom­mu­nen erfah­ren, dass aus die­sem Grund Bau­maß­nah­men in Fra­ge ste­hen bzw. nicht abge­si­chert wer­den kann, dass die Bürger:innen kei­ne Bei­trä­ge zu zah­len haben. Wir fra­gen des­halb die Verwaltung:

  1. Wie viel Mit­tel sind im Jahr 2022 für die Sanie­rung von Stra­ßen ein­ge­stellt? Wie viel Mit­tel sieht die Ver­wal­tung für das Jahr 2023 vor?
  2. Wie hoch sind die berech­ne­ten Bei­trä­ge, die anfie­len, könn­te auf die För­de­rung nicht mehr zurück­ge­grif­fen werden?
  3. Wel­che Sicher­hei­ten kann die Stadt geben, dass für die in die­sem Jahr begon­ne­nen Stra­ßen­bau­maß­nah­men (ins­be­son­de­re die Stra­ße Am Sport­platz in Kalt­hof) kei­ne zu zah­len­den Bei­trä­ge für die Anwohner:innen anfallen?