Angesichts der städtischen Haushaltslage müssen wir uns verstärkt über die Einnahmeseite Gedanken machen – und dies übergreifend im Konzern Stadt. Wir beantragen, zunächst alle bestehenden Werbenutzungsverträge mit den derzeitigen Vertragspartnern fristgemäß zu kündigen.
Die Verwaltung soll dann prüfen, welche Voraussetzungen für eine Inhouse-Vergabe der Verträge an die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Iserlohn (GfW) geschaffen werden müssen.
Mit einer Vereinbarung der Nutzung von Werbefläche innerhalb des Konzerns besteht die Möglichkeit, in Zukunft flexibler auf die Anforderungen der Stadt einzugehen. Derzeit bestehen nur sehr begrenzte Kontingente für stadteigene Werbung wie bspw. für Aktionen des Kinder- und Jugendrats. Der GfW ergäbe sich ein weiteres Betätigungsfeld, das sich positiv auf das Jahresergebnis der privatrechtlichen Stadttochter auswirken kann.
Da redaktionelle Angebote – insbesondere bei der digitalen Werbung – möglicherweise günstiger von einem Drittanbieter bezogen werden kann, soll diese Möglichkeit ebenfalls betrachtet werden und nach außen vergeben werden.
Der Antrag wird im Haupt- und Personalausschuss am 12. September 2023 beraten. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses I.
Beitragsbild: Stadtmarketing Iserlohn