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Stadtwerbung als Einnahmequelle

In der heu­ti­gen Sit­zung des Haupt- und Per­so­nal­aus­schus­ses soll auf gemein­sa­men Antrag der Frak­tio­nen von SPD und Die Lin­ke unter den Tages­ord­nungs­punk­ten 10, 10.1 „Wer­bung im Stadt­ge­biet neu auf­stel­len“ bera­ten werden.

Ziel­stel­lung ist die zukünf­ti­ge Prü­fung der Beauf­tra­gung mit den Wer­be­nut­zungs­ver­trä­gen im Stadt­ge­biet an das städ­ti­sche Toch­ter­un­ter­neh­men GfW.

Diana Naumann
Diana Naumann, Ratsmitglied

Ange­sichts der städ­ti­schen Haus­halts­la­ge müs­sen wir uns ver­stärkt über die Ein­nah­me­sei­te Gedan­ken machen – und dies über­grei­fend im Kon­zern Stadt. Wir bean­tra­gen, zunächst alle bestehen­den Wer­be­nut­zungs­ver­trä­ge mit den der­zei­ti­gen Ver­trags­part­nern frist­ge­mäß zu kündigen. 

Die Ver­wal­tung soll dann prü­fen, wel­che Vor­aus­set­zun­gen für eine Inhouse-Ver­ga­be der Ver­trä­ge an die Gesell­schaft für Wirt­schafts­för­de­rung Iser­lohn (GfW) geschaf­fen wer­den müssen.

Mit einer Ver­ein­ba­rung der Nut­zung von Wer­be­flä­che inner­halb des Kon­zerns besteht die Mög­lich­keit, in Zukunft fle­xi­bler auf die Anfor­de­run­gen der Stadt ein­zu­ge­hen. Der­zeit bestehen nur sehr begrenz­te Kon­tin­gen­te für stadt­ei­ge­ne Wer­bung wie bspw. für Aktio­nen des Kin­der- und Jugend­rats. Der GfW ergä­be sich ein wei­te­res Betä­ti­gungs­feld, das sich posi­tiv auf das Jah­res­er­geb­nis der pri­vat­recht­li­chen Stadt­toch­ter aus­wir­ken kann.

Da redak­tio­nel­le Ange­bo­te – ins­be­son­de­re bei der digi­ta­len Wer­bung – mög­li­cher­wei­se güns­ti­ger von einem Dritt­an­bie­ter bezo­gen wer­den kann, soll die­se Mög­lich­keit eben­falls betrach­tet wer­den und nach außen ver­ge­ben werden.

Der Antrag wird im Haupt- und Personalausschuss am 12. September 2023 beraten. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses I.

Bei­trags­bild: Stadt­mar­ke­ting Iserlohn