Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aus Mitte Mai über den Fall eines Abwasserbescheides könnte Auswirkungen auf Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen haben: Ein Abwasser-Gebührenbescheid in Oer-Erkenschwick (Kreis Recklinghausen) aus dem Jahr 2017 wurde für rechtsunwirksam erklärt, da die Stadt von einem unzulässigen kalkulatorischen Zinssatz ausging.
Im kommenden Finanzausschuss soll die Verwaltung berichten, welche Auswirkungen diese Entscheidung des OVG NRW auf die Bürger:innen Iserlohns und auf den städtischen Haushalt haben werden.