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OVG-Urteil: Auswirkungen auf Abwassergebühren

Eva Kitz, Fraktionsvorsitzende

Ein Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts NRW aus Mit­te Mai über den Fall eines Abwas­ser­be­schei­des könn­te Aus­wir­kun­gen auf Kom­mu­nen in ganz Nord­rhein-West­fa­len haben: Ein Abwas­ser-Gebüh­ren­be­scheid in Oer-Erken­sch­wick (Kreis Reck­ling­hau­sen) aus dem Jahr 2017 wur­de für rechts­un­wirk­sam erklärt, da die Stadt von einem unzu­läs­si­gen kal­ku­la­to­ri­schen Zins­satz ausging. 

Peter Leye
Peter Leye, stellv. Fraktionsvorsitzender

Im kom­men­den Finanz­aus­schuss soll die Ver­wal­tung berich­ten, wel­che Aus­wir­kun­gen die­se Ent­schei­dung des OVG NRW auf die Bürger:innen Iser­lohns und auf den städ­ti­schen Haus­halt haben werden.