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Mehr Sicherheit auf dem Hauptfriedhof

Monika Stockmann, Ratsmitglied und Vertreterin im Integrationsrat

Nicht erst die Gescheh­nis­se der Sil­ves­ter­nacht 2021 bzw. des Neu­jahrs­mor­gens 2022 erfor­dern ein Han­deln sei­tens Ver­wal­tung und Poli­tik, um der­ar­ti­ge Vor­gän­ge in Zukunft zu ver­mei­den oder ggf. effek­tiv auf­klä­ren zu kön­nen. Es geht dabei aus­drück­lich nicht um aus­ge­wähl­te Tei­le des Fried­hofs, son­dern um das gesam­te Grä­ber­feld. Gera­de der Fried­hof als gemein­schaft­li­cher Ort der Trau­er und des Inne­hal­tens bedarf für die gesam­ten Stadt­ge­sell­schaft und ihrer Hin­ter­blie­be­nen eines ange­mes­se­nen Schutzraums. 

Marco Cocco, sachkundiger Bürger

Auch die Stadt als öffent­li­che Trä­ge­rin hat das Recht, ange­mes­se­ne Maß­nah­men zu ergrei­fen, um Ord­nung und Sicher­heit her­zu­stel­len. Gefah­ren­ab­wehr und Auf­klä­rung von Straf­ta­ten sind legi­ti­me Zwe­cke, die Video­über­wa­chung ein dazu geeig­ne­tes Mit­tel. Die­se soll auf die Abend- und Nacht­stun­den ab 20:00 Uhr bis – auch am Wochen­en­de und an Fei­er­ta­gen – zum Beginn der regel­mä­ßi­gen Ser­vice­zei­ten der Fried­hofs­ver­wal­tung um 8:00 Uhr beschrän­ken. Geprüft wer­den soll auch der Ein­satz moder­ner Tech­no­lo­gien wie bspw. eines akus­ti­schen Moni­to­rings sein.

Deut­lich sicht­ba­re Hin­wei­se auf die Video­auf­zeich­nung kön­nen prä­ven­tiv wir­ken. Soweit den­noch Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und Straf­ta­ten beob­ach­ten wer­den müs­sen, unter­stützt die Maß­nah­me die Auf­klä­rung der zustän­di­gen Behör­den. Die gewon­ne­nen Auf­nah­men sind ent­spre­chend der jeweils gül­ti­gen daten­schutz­recht­li­chen Rege­lun­gen zu behan­deln und nach einer ange­mes­se­nen Frist zu löschen.