Nicht erst die Geschehnisse der Silvesternacht 2021 bzw. des Neujahrsmorgens 2022 erfordern ein Handeln seitens Verwaltung und Politik, um derartige Vorgänge in Zukunft zu vermeiden oder ggf. effektiv aufklären zu können. Es geht dabei ausdrücklich nicht um ausgewählte Teile des Friedhofs, sondern um das gesamte Gräberfeld. Gerade der Friedhof als gemeinschaftlicher Ort der Trauer und des Innehaltens bedarf für die gesamten Stadtgesellschaft und ihrer Hinterbliebenen eines angemessenen Schutzraums.
Auch die Stadt als öffentliche Trägerin hat das Recht, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Ordnung und Sicherheit herzustellen. Gefahrenabwehr und Aufklärung von Straftaten sind legitime Zwecke, die Videoüberwachung ein dazu geeignetes Mittel. Diese soll auf die Abend- und Nachtstunden ab 20:00 Uhr bis – auch am Wochenende und an Feiertagen – zum Beginn der regelmäßigen Servicezeiten der Friedhofsverwaltung um 8:00 Uhr beschränken. Geprüft werden soll auch der Einsatz moderner Technologien wie bspw. eines akustischen Monitorings sein.
Deutlich sichtbare Hinweise auf die Videoaufzeichnung können präventiv wirken. Soweit dennoch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten beobachten werden müssen, unterstützt die Maßnahme die Aufklärung der zuständigen Behörden. Die gewonnenen Aufnahmen sind entsprechend der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen zu behandeln und nach einer angemessenen Frist zu löschen.