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Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen

Wir bean­tra­gen – gemein­sam mit der CDU-Frak­tiuon – eine zusätz­li­che Stel­le beim Zweck­ver­band für psy­cho­lo­gi­sche Bera­tung und Hil­fen (ZfB) ein­zu­rich­ten. Struk­tu­ren im Bereich des Kin­der­schut­zes müs­sen regel­mä­ßig aus­ge­baut wer­den, vor allem im Bereich sexua­li­sier­ter Gewalt. Das bele­gen aktu­el­le Fall­zah­len, auch aus NRW. Denn die Fäl­le von sexua­li­sier­ter Gewalt an Kin­dern und Jugend­li­chen, sexu­el­ler Nöti­gung und Über­grif­fen sowie die media­le Ver­brei­tung der­ar­ti­ger Inhal­te im Inter­net und in den Sozia­len Medi­en sind dras­tisch angestiegen.

Fachdienst für sexualisierte Gewalt benötigt Unterstützung

Zu den Auf­ga­ben des bereits 1998 ein­ge­rich­te­ten Fach­diens­tes für sexua­li­sier­te Gewalt ZfB zäh­len die Bera­tung und Beglei­tung betrof­fe­ner Kin­der und Jugend­li­cher, die Prä­ven­ti­ons­ar­beit sowie die Ver­net­zung mit ande­ren Stel­len. Bis­lang ist eine Psy­cho­lo­gin ver­ant­wort­lich für die drei Städ­te Iser­lohn, Hemer und Men­den. Vor dem Hin­ter­grund stei­gen­der Fall­zah­len wird hier deut­lich: Min­des­tens eine wei­te­re Fach­kraft muss schnellst­mög­lich ein­ge­stellt wer­den, damit der Fach­dienst sei­nen gesetz­lich ver­an­ker­ten Auf­ga­ben nach­kom­men kann. Des­halb for­dern wir, die Stel­le antei­lig im Haus­halts­plan 2021 zu berücksichtigen.