In den letzten Jahren gab es viele neue Gesetze, die sich mit dem Thema Inklusion befassen. Insbesondere das Land trägt den Kommunen auf, dass Kinder mit Behinderung in den normalen Kita-Alltag integriert werden. Kinder mit Behinderung haben das Recht, gemeinsam mit anderen Kindern in einer Kita oder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut zu werden.
Dabei muss auf die besonderen Bedürfnisse jedes Kindes eingegangen werden. Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf sollen, so der Plan der Landesregierung, in KiBiz-finanzierten Einrichtungen betreut und gefördert werden. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt aktuell acht Modellverhandlungen zu dieser sogenannten „Basisleistung II“.
Die Träger der Kindertageseinrichtungen in Iserlohn müssen sich ganz neuen Herausforderungen stellen. Sie müssen Konzepte entwickeln, die alle einbeziehen, auch mehrfachbehinderte Kinder. Die Einrichtungen sollen deshalb barrierefrei sein. Sie brauchen genug gut ausgebildete Mitarbeitende, um auf die Bedürfnisse aller Kinder einzugehen. Die Mitarbeitenden müssen sich weiterbilden, um Inklusion umzusetzen. Auch eine Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, zum Beispiel mit Therapeuten, Ärzten und Frühförderstellen, ist dann dringend notwendig.
Wir fordern, dass die Stadt Iserlohn die Träger der Kitas bei der Umsetzung der Vorgaben zur Inklusion unterstützt. Sichergestellt sein muss, dass genügend Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderung vorhanden sind. Dies erfordert eine sorgfältige Bedarfsplanung und die Schaffung von geeigneten Einrichtungen seitens des Jugendamtes. Auf Nachfrage im Beirat für Inklusion teilte die Verwaltung über das Anfragecontrolling zur folgenden Sitzung in der Anlage zur Drucksache 10/3273 mit, es gebe bislang noch keine Detailüberlegungen des Jugendamts zu diesem Thema.
Auf unseren Antrag hin soll das Thema nun in den nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sowie des Beirats für Inklusion beraten werden. Folgende Fragen soll die Verwaltung unter anderem beantworten:
- Welche Schritte wurden bereits unternommen, um die neuen Regelungen des Kinderbildungsgesetzes hinsichtlich der Basisleistung I umzusetzen?
- Welche weitergehenden Überlegungen wurden angestellt und wie ist der weitere Zeitplan zur Umsetzung?
- Welche räumlichen und baulichen Anpassungen an den Kindertagesstätten sind notwendig und wer bezahlt den Trägern die Umbaumaßnahmen?
- Welchen zukünftigen Personalbedarf sieht die Verwaltung aufgrund der Gesetzesumsetzung und wie soll dieser erfüllt werden?
- Wurden bereits Überlegungen zur Ausgestaltung und Umsetzung der Basisleistung II angestellt (bspw. hinsichtlich eines Fahrdienstes oder zur Befreiung von Elternbeiträgen)? Wann sollen diese Ergebnisse (Vorschlag zum Satzungsbeschluss) dem Jugendamtselternbeirat, dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat vorgelegt werden?
- Wie wirken sich die Maßnahmen auf die Zahl der Plätze in den Kitas aus?