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Herausforderungen und Chancen: inklusive Kinderbetreuung in Iserlohn

Eva Kitz, Fraktionsvorsitzende
Eva Kitz, Fraktionsvorsitzende

In den letz­ten Jah­ren gab es vie­le neue Geset­ze, die sich mit dem The­ma Inklu­si­on befas­sen. Ins­be­son­de­re das Land trägt den Kom­mu­nen auf, dass Kin­der mit Behin­de­rung in den nor­ma­len Kita-All­tag inte­griert wer­den. Kin­der mit Behin­de­rung haben das Recht, gemein­sam mit ande­ren Kin­dern in einer Kita oder bei einer Tages­mut­ter oder einem Tages­va­ter betreut zu werden.

Imran Topouz, Mitglied des Jugend-hilfeausschusses

Dabei muss auf die beson­de­ren Bedürf­nis­se jedes Kin­des ein­ge­gan­gen wer­den. Auch Kin­der mit beson­de­rem För­der­be­darf sol­len, so der Plan der Lan­des­re­gie­rung, in KiBiz-finan­zier­ten Ein­rich­tun­gen betreut und geför­dert wer­den. Der Land­schafts­ver­band West­fa­len-Lip­pe führt aktu­ell acht Modell­ver­hand­lun­gen zu die­ser soge­nann­ten „Basis­leis­tung II“. 

Michael Scheffler
Michael Scheffler, Vorsitzender des Sozialausschusses

Die Trä­ger der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Iser­lohn müs­sen sich ganz neu­en Her­aus­for­de­run­gen stel­len. Sie müs­sen Kon­zep­te ent­wi­ckeln, die alle ein­be­zie­hen, auch mehr­fach­be­hin­der­te Kin­der. Die Ein­rich­tun­gen sol­len des­halb bar­rie­re­frei sein. Sie brau­chen genug gut aus­ge­bil­de­te Mit­ar­bei­ten­de, um auf die Bedürf­nis­se aller Kin­der ein­zu­ge­hen. Die Mit­ar­bei­ten­den müs­sen sich wei­ter­bil­den, um Inklu­si­on umzu­set­zen. Auch eine Zusam­men­ar­beit mit ande­ren Akteu­ren, zum Bei­spiel mit The­ra­peu­ten, Ärz­ten und Früh­för­der­stel­len, ist dann drin­gend notwendig.

Iris Beckmann-Klatt, Mitglied des Beirats für Inklusion

Wir for­dern, dass die Stadt Iser­lohn die Trä­ger der Kitas bei der Umset­zung der Vor­ga­ben zur Inklu­si­on unter­stützt. Sicher­ge­stellt sein muss, dass genü­gend Betreu­ungs­plät­ze für Kin­der mit Behin­de­rung vor­han­den sind. Dies erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Bedarfs­pla­nung und die Schaf­fung von geeig­ne­ten Ein­rich­tun­gen sei­tens des Jugend­am­tes. Auf Nach­fra­ge im Bei­rat für Inklu­si­on teil­te die Ver­wal­tung über das Anfra­ge­con­trol­ling zur fol­gen­den Sit­zung in der Anla­ge zur Druck­sa­che 10/​3273 mit, es gebe bis­lang noch kei­ne Detail­über­le­gun­gen des Jugend­amts zu die­sem Thema.

Auf unse­ren Antrag hin soll das The­ma nun in den nächs­ten Sit­zun­gen des Jugend­hil­fe­aus­schus­ses sowie des Bei­rats für Inklu­si­on bera­ten wer­den. Fol­gen­de Fra­gen soll die Ver­wal­tung unter ande­rem beantworten:

  • Wel­che Schrit­te wur­den bereits unter­nom­men, um die neu­en Rege­lun­gen des Kin­der­bil­dungs­ge­set­zes hin­sicht­lich der Basis­leis­tung I umzusetzen?
  • Wel­che wei­ter­ge­hen­den Über­le­gun­gen wur­den ange­stellt und wie ist der wei­te­re Zeit­plan zur Umsetzung?
  • Wel­che räum­li­chen und bau­li­chen Anpas­sun­gen an den Kin­der­ta­ges­stät­ten sind not­wen­dig und wer bezahlt den Trä­gern die Umbaumaßnahmen?
  • Wel­chen zukünf­ti­gen Per­so­nal­be­darf sieht die Ver­wal­tung auf­grund der Geset­zes­um­set­zung und wie soll die­ser erfüllt werden?
  • Wur­den bereits Über­le­gun­gen zur Aus­ge­stal­tung und Umset­zung der Basis­leis­tung II ange­stellt (bspw. hin­sicht­lich eines Fahr­diens­tes oder zur Befrei­ung von Eltern­bei­trä­gen)? Wann sol­len die­se Ergeb­nis­se (Vor­schlag zum Sat­zungs­be­schluss) dem Jugend­amts­el­tern­bei­rat, dem Jugend­hil­fe­aus­schuss und dem Rat vor­ge­legt werden?
  • Wie wir­ken sich die Maß­nah­men auf die Zahl der Plät­ze in den Kitas aus?