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Feuerwehr: gemeinsame Beratung zu Gerätehäusern notwendig

Dieter Beele
Dieter Beele, stellv. Vorsitzender des Feuerwehrausschuss
Volker Keitmann
Volker Keitmann, Mitglied des Betriebsausschusses KIM

In einem Schrei­ben an den Vor­sit­zen­den des Betriebs­aus­schus­ses Kom­mu­na­les Immo­bi­li­en Manage­ments (BA KIM) bit­ten wir, mit dem Vor­sit­zen­den des Feu­er­wehraus­schus­ses zeit­nah einen gemein­sa­men Sit­zungs­ter­min zu fin­den, um die not­wen­di­gen Ent­schei­dun­gen zu den Feu­er­wehr­ge­rä­te­häu­sern zusam­men vor­zu­be­rei­ten und mög­li­cher­wei­se schon ers­te Beschlüs­se zu fassen.

Der Feu­er­wehraus­schuss kommt am 16. März 2023 zu einer außer­or­dent­li­chen Sit­zung zusam­men. Gegen­stand sind die in der jüngs­ten Ver­gan­gen­heit aus­ge­spro­che­nen Nut­zungs­un­ter­sa­gun­gen bzw. ‑ein­schrän­kun­gen von Feu­er­wehr­ge­rä­te­häu­sern. Die Gebäu­de ste­hen im Eigen­tum der Stadt und wer­den durch das Kom­mu­na­le Immo­bi­li­en Manage­ment verwaltet.

Neben dem fach­lich zustän­di­gen Feu­er­wehraus­schuss soll­te sich auch der Betriebs­aus­schuss mit der The­ma­tik beschäf­ti­gen. Ent­schei­dun­gen um die Zukunft der Feu­er­wehr­ge­rä­te­häu­ser wer­den vor­aus­sicht­lich in Grö­ßen­ord­nun­gen auf den Wirt­schafts­plan, die zukünf­ti­ge Inves­ti­ti­ons­tä­tig­keit und den Per­so­nal­be­darf beim KIM aus­wir­ken. Daher ist es uns ein Anlie­gen, dass es einen gemein­sa­men Aus­tausch auf Grund­la­ge einer gemein­sa­men Sit­zung des Betriebs­aus­schus­ses und den Fachpolitiker:innen aus dem Feu­er­wehraus­schuss gibt.

Wir begrü­ßen, dass auf unse­re Inter­ven­ti­on hin mitt­ler­wei­le ein gemein­sa­mer ver­wal­tungs­in­ter­ner Arbeits­kreis der Ver­wal­tung mit Feu­er­wehr, KIM und der Bau­ord­nungs­be­hör­de ein­ge­rich­tet wur­de, um die The­men erst­mals gemein­sam zu bear­bei­ten. Gleich­wohl soll­ten auch die zustän­di­gen poli­ti­schen Gre­mi­en auf die­ser Basis zusam­men­kom­men und gemein­sam die stra­te­gi­schen Zie­le fest­le­gen, um dem neu­en Brand­schutz­be­darfs­plan dau­er­haft Gel­tung ver­schaf­fen zu kön­nen und die wich­ti­ge ehren­amt­li­che Arbeit der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr zu wür­di­gen.