Der Märkische Kreis überlegt eine Neuregelung zum Defizitausgleich bei der Märkischen Verkehrsgesellschaft (MVG), welche Mehrkosten in Millionenhöhe für Iserlohn bedeuten könnte. Bislang wird das ÖPNV-Angebot im Kreis durch die Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH (MKG) bezuschusst, zukünftig sollen auf mehrheitlichen Beschluss des Kreistags vom 9. Juni die gesamten Kosten – abzüglich möglicher MKG-Erträge – von den Städten und Gemeinden getragen werden.
Konkret ist eine schrittweise Erhöhung der Zuschüsse aus dem Kreishaushalt angedacht, der seine Einnahmen im Wesentlichen aus Umlagezahlungen der Städte und Gemeinden erhält.
Jahr | Zuschuss |
2022 | 10,2 Mio. Euro |
2023 | 15,0 Mio. Euro |
2024 | 17,5 Mio. Euro |
2025 | 20,0 Mio. Euro |
Ab 2026 sollen die kreisangehörigen Kommunen dann das MVG-Defizit vollständig ausgleichen. Für die Stadt Iserlohn, die rund ein Viertel der Zuschüsse tragen muss, geht es hierbei alleine in den nächsten drei Jahren um Mehrbelastungen von insgesamt rund 5,0 Mio. Euro.
Da die Kreisumlage auch im städtischen Haushalt für das Jahr 2023 und darüber hinaus vorgesehen sein muss, brauchen die Verwaltung und der Rat frühzeitig Transparenz. Zum einen betrifft das seine Pläne der zukünftigen Finanzierung des ÖPNV. Zum anderen brauchen wir Auskünfte zum Umgang der Behörde mit dem Vermögen und den Erträgen des Kreis-Unternehmens MKG.