Transparenz in der Personalfrage: CDU, SPD und FDP fordern von Bürgermeister Joithe vollständige Informationen
Aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit und der finanzpolitischen Dimension fordern die Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Rat der Stadt Iserlohn umfassende Transparenz und die politische Übernahme von Verantwortung durch Bürgermeister Michael Joithe im Zusammenhang mit neuen arbeitsrechtlichen Verfahren eines ehemaligen Ordnungsamtsmitarbeiters.
Nach dem seit März 2025 rechtskräftigen Urteil im Strafverfahren durch den Bundesgerichtshof muss die Stadt auf eine komplexe Situation reagieren – eine Situation, die nicht hinter verschlossenen Türen vorbereitet werden darf. Mit Blick auf die Tragweite des Falls – organisatorisch, rechtlich und haushalterisch – sei eine offene Beratung im zuständigen Ausschuss unverzichtbar.
Trotz gezielter Nachfragen in der letzten Ratssitzung vergangene Woche Dienstag erklärte der Bürgermeister, es gebe in der Sache „nichts Neues“. Dabei war der Stadt zu diesem Zeitpunkt bereits die Klageschrift zugestellt worden. „Wir erwarten zum einen, eine Positionierung der Verwaltung mit einer klaren Handlungsempfehlung, die juristisch geprüft ist und politisch eingeordnet werden muss. Die Verantwortung für diesen Prozess liegt qua Amt beim Bürgermeister“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Fabian Tigges.
Die Fraktionen verweisen darauf, dass der Bürgermeister nach der Gemeindeordnung verpflichtet ist, den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten. „Es ist die Pflicht des Bürgermeisters, den Rat bei so bedeutenden Entwicklungen rechtzeitig und vollständig zu informieren. Alles andere ist nicht akzeptabel“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Fabian Tigges. Dies gelte umso mehr, wenn – wie in diesem Fall – bereits öffentlich über die juristischen Konsequenzen diskutiert wird und eine politische Bewertung nötig wird.
Der Anspruch auf Transparenz in dieser Angelegenheit wurde durch den Bürgermeister selbst formuliert – unter anderem in seiner Pressemitteilung vom Januar 2021, in der er vollständige Aufklärung und Konsequenzen angekündigt hatte. Auch seine Wählergemeinschaft hatte erst im Juni 2025 öffentlich betont, dass die damalige Strafanzeige eine „Sternstunde“ ihrer politischen Arbeit gewesen sei.
„Bürger, Verwaltung und Politik brauchen jetzt Klarheit. Wir reden über die Verantwortung des Bürgermeisters gegenüber dem Rat, der Verwaltung und den Menschen in Iserlohn“, führt SPD-Fraktionschefin Eva Kitz weiter aus.
Der Bürgermeister hat nun seiner politischen und rechtlichen Verantwortung Rechnung zu tragen und seine weiteren Schritte dazulegen. Alles, was unmittelbar mit einer möglichen Rückkehr des früheren Beschäftigten in den Dienst der Stadt verbunden ist– organisatorisch, finanziell oder rechtlich –, liegt in der Verantwortung des Bürgermeisters – und muss auch von ihm vertreten werden. Die politischen Gremien müssen dabei angemessen eingebunden werden – etwas, das Joithe als Wahlkämpfer 2019 noch gefordert hat. Auch Bedarf es Klarheit, was das Verhältnis zwischen dem Bürgermeister und dem betreffenden ehemaligen Mitarbeiter betrifft.
„Es geht nicht um Schuldzuweisungen – sondern um Rechtsklarheit“, betont der FDP-Fraktionsvorsitzende Nils Koschinsky. „Wenn zentrale Informationen fehlen, kann der Rat seiner Aufgabe nicht gerecht werden.“ Die Fraktionen stellen klar, dass der Rat in dieser Angelegenheit keine operative Verantwortung trägt. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen in der Personalfrage liegt ausschließlich bei der Verwaltungsspitze.
Dennoch muss der Rat rechtzeitig und umfassend informiert werden, um seiner Kontroll- und Einordnungsfunktion nachkommen zu können. Dazu gehört auch die Bewertung möglicher finanzieller und organisatorischer Risiken. CDU, SPD und FDP sehen es daher als notwendig an, dass Michael Joithe die von ihm selbst gesetzten Transparenzmaßstäbe einlöst. Die politische Bewertung durch den Haupt- und Personalausschuss ist notwendig, um Schaden von der Stadt Iserlohn abzuwenden und Verunsicherung innerhalb der Verwaltung entgegenzuwirken.
Angesichts der Rechtskraft des BGH-Urteils vom 25. März 2025 und des bevorstehenden Verhandlungstermins vor dem Arbeitsgericht am 6. August erwarten CDU, SPD und FDP, dass alle relevanten Informationen im Haupt- und Personalausschuss vorgelegt und bewertet werden. Die Fraktionen haben daher eine Sondersitzung beantragt.