Tempo 30 auf der Rheinener Straße: Sicherheit darf nicht verschwinden
Die plötzliche Entfernung der Tempo-30-Beschilderung auf der Rheinener Straße hat viele Anwohnerinnen und Anwohner überrascht – und verunsichert. Auch die Politik wurde darüber nicht vorab informiert. Deshalb haben wir als SPD-Fraktion eine Neubewertung der Situation im Verkehrsausschuss beantragt.
Bereits 2020 wurde Tempo 30 auf diesem Abschnitt aus guten Gründen beschlossen: unübersichtliche Kurven, Bushaltestellen, eine Querungshilfe und vor allem die Nutzung als Schulweg machten eine Geschwindigkeitsreduzierung notwendig. Diese Einschätzung erfolgte damals gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern.
Dass diese Regelung nun einfach aufgehoben wurde, wirft Fragen auf. Unser Antrag zielt daher darauf ab, Transparenz herzustellen, die aktuelle Gefahrenlage neu zu bewerten und Möglichkeiten für mehr Verkehrssicherheit erneut zu prüfen.
Die Antwort der Verwaltung zeigt: Die Aufhebung erfolgte auf Druck der Bezirksregierung, da eine sogenannte „qualifizierte Gefahrenlage“ rechtlich nicht nachgewiesen werden konnte und auch kein Lärmschutzgutachten vorliegt. Zugleich wurde deutlich, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zuletzt verändert haben und grundsätzlich mehr Spielraum für Tempo 30 besteht.
Die Verwaltung bringt einen neuen, konstruktiven Vorschlag ein: Die Prüfung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) im Bereich der Querungshilfe.
Warum das entscheidend ist: Ein solcher Überweg kann rechtlich eine Tempo-30-Regelung ermöglichen – auch auf einer Landesstraße wie der Rheinener Straße.
Unser Fazit:
- Die Sicherheit der Menschen – insbesondere der Schülerinnen und Schüler – muss oberste Priorität haben.
- Die jetzige Situation ist nicht zufriedenstellend.
- Der Vorschlag der Verwaltung ist ein sinnvoller Ansatz, den wir im Verkehrsausschuss intensiv beraten werden.